Der direkte Hautkontakt mit dem Neugeborenen, mindestens für eine Stunde direkt nach der Geburt, fördert die frühe Bindung zwischen Mutter und Kind.
Legen Sie Ihr Kind nach der Geburt so bald wie möglich an die Brust zum Stillen.
Das Gewicht, Kopfumfang und Körperlänge ihres
Babys werden gemessen.
Diese vermeidet Blutungskomplikationen bei Neugeborenen.
Diese findet durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt statt. (=Mutter-Kind-Pass Untersuchung).
24-48 Stunden nach der Geburt: um angeborene Herzfehler frühzeitig festzustellen.
36 bis 72 Stunden nach der Geburt: Zur Früherkennung von angeborenen Stoffwechselerkrankungen wird dem Baby Blut abgenommen. Wenn möglich geschieht dies wegen der schmerzstillenden Wirkung während des Stillens. Bei unauffälligem Befund bekommen Sie keine Rückmeldung. Wenn Sie zu einer zweiten Blutabnahme aufgefordert werden, heißt das noch nicht, dass Ihr Kind krank ist.
am 2.- 5. Lebenstag, meistens bei der Entlassung.
zur Erkennung von angeborenen Hörstörungen.
Um Hüftfehlstellungen festzustellen wird ein Hüftultraschall durchgeführt.
durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt (= Mutter-Kind-Pass Untersuchung).
Gut zu wissen: Stillen schützt nicht vor einer Schwangerschaft.
Genießen Sie diese erste, spannende aber auch anspruchsvolle Zeit zu Hause mit ihrem Kind. Schonen Sie sich und gönnen Sie sich und dem Baby Ruhe. Eine Hebammenbetreuung zu Hause, welche von der Krankenkasse (mit)übernommen wird, hilft dabei und unterstützt Sie in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt. (siehe online Tipps)
Der Wochenfluss dauert durchschnittlich 4 bis 6 Wochen und wird langsam heller, bis er ganz aufhört. In dieser Zeit:
Damm- und Kaiserschnittwunden brauchen keine große Extrapflege. Am besten täglich duschen und anschließend sanft abtrocknen. Nach einem Kaiserschnitt empfiehlt es sich ein Jahr lang sicher zu verhüten. Sprechen Sie das Thema Verhütung bei der Nachuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt/Frauenärztin an.
Nach ungefähr 6 Wochen zur Nachuntersuchung zum Frauenarzt/ zur Frauenärztin. Am besten den Termin gleich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vereinbaren.
Bei Stillproblemen kontaktieren Sie Ihre Hebamme.
Für ihr Baby gleich einen Termin zur ersten Mutter-Kind-Pass Untersuchung auszumachen.
Da die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung in der 4.-7. Woche stattfindet, empfiehlt es sich gleich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Termin beim Kinderarzt/ bei der Kinderärztin zu vereinbaren.
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Hebammenbetreuung zu Hause. Dafür gibt es Hebammen mit Kassenvertrag. Diese sollte idealerweise bereits in der Schwangerschaft kontaktiert werden, da sie nicht immer kurzfristig Zeit haben.
Online Tipps
Es gibt in Vorarlberg viele Elternberatungsstellen.
So auch in ihrer Umgebung.
Connexia Elternberatungsstellen von A-Z